Themen und Schwerpunkte

Lebendige Innenstädte setzen einen funktionierenden Handel voraus. Zu einem positiven Einkaufs- und Freizeiterlebnis gehört die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Gebäude, aber auch eine vielseitige Nutzungsmischung mit Wohn- und Kulturangeboten.

Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit mit allen relevanten Politik- und Verwaltungsebenen, vertritt der Trägerverbund die stadtentwicklungspolitischen Interessen der Gewerbetreibenden und der Grundeigentümer in der gesamten Hamburger City.

Eine Interessenvertretung mit großer Beteiligung ermöglicht die Erarbeitung breit getragener Entwicklungsziele sowie die kooperative Einflussnahme auf öffentliche Planungsentscheidungen.

In diesem Rahmen wird der Trägerverbund auch an Gutachterverfahren und Architektenwettbewerben beteiligt.

Als Mitglied des Arbeitskreises Innenstadt nimmt der Trägerverbund Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Hamburger Innenstadt in allen Teilbereichen von Architektur über Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit, Nutzungskonzepte und Nutzungsvielfalt bis Verkehr und Zentralitätsstärkung.

Großprojekte wie die Ertüchtigung des Hamburger Hauptbahnhofs und die Aufwertung seines städtebaulichen Umfeldes beschäftigen den Trägerverbund seit vielen Jahren. Vor 20 Jahren bereits hatte sich der Trägerverbund für eine Überdeckelung der Gleisanlagen südlich des Hauptbahnhofs eingesetzt – ein Plan, den Oberbaudirektor Höing am 07. Februar 2020 gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister und der Stadtentwicklungssenatorin im Rathaus vorgestellt hat.

Innenstadtkonzept

Innenstadtkonzept 2014

Nach insgesamt rund 10-jährigen Vorarbeiten wurde Ende 2013 das Innenstadtkonzept 2014 vorgestellt und von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. Der Trägerverbund war in die Erarbeitung des Innenstadtkonzepts von Beginn an eng eingebunden. 

Das Innenstadtkonzept ist ein Rahmenplan für die funktionale und stadträumliche Entwicklung der Hamburger Innenstadt im kommenden Jahrzehnt.

Die funktionalen Entwicklungsziele gliedert das Innenstadtkonzept nach:

  • Öffentliche Räume 
  • Wohnen 
  • Einzelhandel 
  • Zentrale Dienstleistungen 
  • Wissen / Kultur 
  • Gestaltqualität 
  • Verkehr 

Die stadträumlichen Entwicklungsziele werden nach 11 Quartieren und ihren Schlüsselräumen gegliedert:

  • Wallring und Stadteingänge 
  • Opernquartier und Colonnaden
  • Passagenviertel
  • Nördliche Neustadt
  • Südliche Neustadt
  • Fleetinsel
  • Nikolaiquartier
  • Cremoninsel
  • Speicherstadt
  • Mönckeberg-Quartier
  • Kontorhausviertel

Die Stellungnahme des Trägerverbundes zum Entwurf des Innenstadtkonzepts finden Sie hier:

Stellungnahme

PDFs zum Download
2014: Stellungnahme des Trägerverbundes zum Entwurf des Innenstadtkonzepts.pdf
1987: Mönckebergstraße / Spitalerstraße – Gestaltungsrahmen – Baubehörde.pdf – ca. 17,5 MB

Neue Kooperationsformen: BID als Entwicklungsmotor, PPP-Modelle

Mit dem am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) betrat Hamburg für Deutschland städtebauliches und stadtentwicklungspolitisches Neuland. Das sog. BID-Gesetz schuf die Rechtsgrundlage für wichtige Entwicklungsimpulse – nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Bezirken.

Seit dem überaus erfolgreichen Pilotprojekt Neuer Wall (Foto) und dem BID Sachsentor in Hamburg-Bergedorf ist die Zahl der BIDs in Hamburg auf über 20 gestiegen. Dazu gehört auch das vom Trägerverbund initiierte BID Projekt »Neues Licht für die Mönckebergstraße«. Weitere sind in der Planung.

Der Trägerverbund hat das Pilotprojekt Neuer Wall gemeinsam mit den Anliegern erarbeitet und die Umsetzung als Mitglied des Lenkungsausschusses aktiv begleitet.

Auch war und ist der Trägerverbund eingebunden in die seit der Inkraftsetzung des BID-Gesetzes 2005 durchgeführten und geplanten Änderungen dieses Gesetzes.

Eine umfassende Übersicht über die Hamburger BID-Projekte finden Sie auf der Homepage der Handelskammer Hamburg.

Handelskammer Hamburg
BIDs in Hamburg

Weitere Informationen zum BID Neuer Wall
www.neuerwall-hamburg.de

Stadtentwicklungsprojekte und Standpunkte

HafenCity und Überseequartier

Die HafenCity als Erweiterung der Innenstadt um 40 % soll nach der stadtentwicklungspolitischen Grundsatzentscheidung von Senat und Bürgerschaft als Teil der Innenstadt und nicht als neuer Stadtteil konzipiert werden. Die Anbindung der HafenCity an die gewachsene Innenstadt ist ein zentrales Thema und von entscheidender Bedeutung.

Für den Einzelhandel im Überseequartier als dem kommerziellen Zentrum der HafenCity findet diese programmatische städtebauliche Entscheidung ihren Niederschlag auch im Innenstadtkonzept 2014, das die Aufgabe, den Einzelhandel im Überseequartier mit den etablierten Handelslagen im Passagenviertel und in der östlichen City zu verknüpfen, als eine der wesentlichen Herausforderungen der Innenstadtentwicklung der kommenden Jahrzehnte formuliert. Zutreffend wird als Voraussetzung der angestrebten Verknüpfung der Einzelhandelslagen gefordert, dass „bei der Entwicklung des Überseequartiers eine reine Wiederholung bekannter Themen,Warensortimente und Präsentationsformen vermieden wird“. Ziel müsse es vielmehr sein, die Lage des Überseequartiers „für neue Formate und Projekte zu nutzen, um neue Anbieter und Kunden, beispielsweise Besucher von Kreuzfahrtschiffen, zu gewinnen“.

Die im Masterplan HafenCity festgelegte Dimensionierung der Einzelhandelsflächen im gesamten Überseequartier mit 40.000 qm sprengt im Grunde bereits das städtebauliche Entwicklungsziel, dem Einzelhandel im Überseequartier die Funktion einer Ergänzung des Einzelhandelsangebots in der gewachsenen City durch maritime Angebote und innovative Einzelhandelskonzepte zuzuweisen. Doch immobilienwirtschaftliche Gründe waren letztlich für die Festlegung der Größenordnung von 40.000 qm Einzelhandelsfläche im Überseequartier ausschlaggebend.

Die im Dezember 2014 zwischen der Stadt und Unibail-Rodamco geschlossene Vereinbarung über die Gesamtentwicklung und die Realisierung des südlichen Überseequartiers sieht eine Einzelhandelsfläche von 80.500 qm Bruttogeschossfläche vor. Dies entspricht einer Nettoverkaufsfläche von rund 68.000 qm. Einschließlich der bereits entwickelten 8.000 qm Verkaufsfläche des Einzelhandels im nördlichen Überseequartier entstehen damit im gesamten Überseequartier rund 75.000 qm Verkaufsfläche des Einzelhandels und damit fast doppelt so viel wie im Masterplan HafenCity festgelegt.

Diese Planung wird vom Trägerverbund abgelehnt.

In seinem Positionspapier zur Entwicklung des südlichen Überseequartiers kommt der Trägerverbund zu dem Ergebnis, dass das Entwicklungsprojekt von Unibail-Rodamco ein autonomes Quartier in der HafenCity schafft und die Integration von City und HafenCity verhindert. Wegen der zu erwartenden Umsatz-Umverteilungswirkungen zu Lasten des innerstädtischen Einzelhandels destabilisiert das Projekt den Einzelhandel in der gewachsenen City statt ihn zu ergänzen. Die negativen städtebaulichen Folgen für die gesamte Innenstadt und keineswegs nur für den Einzelhandel sind nach Überzeugung des Trägerverbundes deutlich größer als der Gewinn, den die Stadt aus dem Projekt zieht.

Siehe: Positionspapier zur Entwicklung des südlichen Überseequartiers

Siehe: Fakten zum Einkaufszentrum im südlichen Überseequartier

Öffentlicher Raum und Stadtgestalt

Die Gestaltung öffentlicher Plätze und Bauten beinhaltet eine öffentliche Verantwortung und private Handlungsspielräume. Handlungsbedarfe werden bei Vernachlässigung, Unternutzung oder Fehlnutzungen deutlich, wie z.B. beim Gertrudenkirchhof, beim Burchhardplatz im Kontorhausviertel oder bei den Kirchenvorplätzen St. Petri oder St. Jacobi.

PDF zum Download
2001: Burchardplatz – Revitalisierung des Kontorhausviertels – Stellungnahme.pdf – ca. 65 KB

JPG zum Download
2003: Gertrudenkirchhof – Lageplan.jpg – ca. 950 KB